Gebrauchtwagen importieren: Kosten, Steuern und Dokumente im Überblick

Der Import eines Gebrauchtwagens nach Deutschland kann sich lohnen, bringt aber auch zusätzliche Kosten und Formalitäten mit sich. Entscheidend sind Einfuhrabgaben, mögliche Steuern, Transportkosten sowie die Unterlagen für Zoll, Zulassung und technische Prüfung in Deutschland. Wer die Anforderungen früh prüft, kann den Ablauf besser planen und unnötige Verzögerungen vermeiden.

Gebrauchtwagen importieren: Kosten, Steuern und Dokumente im Überblick

Der Import eines Gebrauchtwagens kann finanziell attraktiv sein, bringt jedoch einige bürokratische Hürden mit sich. Wer sich frühzeitig mit den geltenden Regeln vertraut macht, spart Zeit, Geld und unangenehme Überraschungen bei der Zulassung.

Einfuhrkosten und Steuern beim Gebrauchtwagenimport

Beim Kauf eines Fahrzeugs innerhalb der EU entfällt in der Regel der Zoll, allerdings muss die Differenz der Umsatzsteuer beachtet werden, sofern das Fahrzeug als Neuwagen im steuerlichen Sinne gilt. Bei einem Import aus einem Nicht-EU-Land fallen zusätzlich Einfuhrumsatzsteuer und Zollabgaben an. Die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer richtet sich anschließend nach Hubraum, Schadstoffklasse und CO2-Ausstoß des importierten Fahrzeugs.

Leistung Anbieter/Instanz Kostenschätzung
Einfuhrumsatzsteuer Zollverwaltung Deutschland ca. 19 % des Kaufpreises
Zollabgabe (Nicht-EU-Import) Zollverwaltung Deutschland ca. 10 % des Fahrzeugwerts
Technische Prüfung / Vollgutachten TÜV Süd, TÜV Nord, DEKRA ca. 100–180 Euro
Zulassung und Kennzeichen Örtliche Kfz-Zulassungsstelle ca. 50–100 Euro
Kfz-Haftpflichtversicherung (Jahresbeitrag) z. B. HUK-Coburg, Allianz, ADAC Versicherung ab ca. 300 Euro pro Jahr

Preise, Gebühren oder Kostenschätzungen, die in diesem Artikel genannt werden, basieren auf den zuletzt verfügbaren Informationen, können sich jedoch mit der Zeit ändern. Eine unabhängige Recherche wird vor finanziellen Entscheidungen empfohlen.

Erforderliche Unterlagen für die Zulassung

Für die Anmeldung eines importierten Gebrauchtwagens bei der örtlichen Zulassungsstelle werden mehrere Dokumente benötigt. Dazu zählen der ausländische Fahrzeugbrief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung, ein gültiger Kaufvertrag sowie die sogenannte Übereinstimmungsbescheinigung, auch COC-Papier genannt. Liegt kein COC-Papier vor, ist häufig ein Einzelgutachten notwendig, um die technischen Daten des Fahrzeugs nachzuweisen. Zusätzlich verlangen die Behörden einen Nachweis über bereits entrichtete Steuern und Zollabgaben sowie die elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB-Nummer.

Worauf beim Kauf aus dem Ausland zu achten ist

Vor dem Kauf eines Fahrzeugs im Ausland lohnt sich eine gründliche Prüfung der Fahrzeughistorie. Dazu gehören der Abgleich der Fahrgestellnummer, die Kontrolle auf ausstehende Kredite oder Sicherungsübereignungen sowie die Überprüfung des tatsächlichen Kilometerstands. Käufer sollten außerdem die Identität des Verkäufers verifizieren und, wenn möglich, eine unabhängige Fahrzeugbewertung vor Ort durchführen lassen. Bei größeren Entfernungen kann ein spezialisierter Prüfdienst beauftragt werden, der das Fahrzeug im Herkunftsland begutachtet, bevor Transport und Kauf endgültig abgeschlossen werden.

Versicherung und technische Prüfung vor der Anmeldung

Ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung ist keine Zulassung möglich. Vor der Anmeldung muss daher eine eVB-Nummer bei einem Versicherer beantragt werden. Parallel dazu ist zu klären, ob das importierte Fahrzeug bereits über eine gültige Hauptuntersuchung verfügt oder ob eine technische Prüfung bei TÜV, DEKRA oder einer vergleichbaren Prüforganisation erforderlich ist. Diese Prüfung stellt sicher, dass das Fahrzeug den deutschen Sicherheits- und Umweltstandards entspricht, bevor es offiziell zugelassen werden kann.

Wer diese Schritte in der richtigen Reihenfolge angeht, kann den Import eines Gebrauchtwagens deutlich reibungsloser gestalten. Eine sorgfältige Vorbereitung bei Steuern, Dokumenten und technischer Prüfung hilft dabei, unerwartete Kosten und Verzögerungen bei der Zulassung zu vermeiden.