Putzfrau 2025 in der Schweiz: Kosten, Löhne und Unterschiede zur Agentur
Erfahren Sie, wie sich die Wahl zwischen privater Anstellung und Agentur auf den Stundenlohn einer Putzkraft in der Schweiz 2025 auswirkt. Dieser Überblick hilft, die passende Option zu finden und typische Kostenfaktoren besser zu verstehen und einzuplanen.
Übersicht der Stundenlöhne für Putzfrauen in der Schweiz (2025)
- Private Anstellung:Der branchenübliche Bruttostundenlohn für eine Putzfrau liegt in der Schweiz 2025 zwischen CHF 25 und CHF 35. Dieser Betrag variiert je nach Erfahrung, Region und spezifischen Aufgaben. In städtischen Ballungsräumen wie Zürich bewegen sich die Tarife erfahrener Kräfte zwischen CHF 28 und CHF 32 brutto pro Stunde.
- Anstellung über eine Reinigungsagentur:Bei einer Agentur wie Hausfeen.ch starten die Preise 2025 bei mindestens CHF 41 pro Stunde. Dieser Betrag beinhaltet alle administrativen und gesetzlichen Anforderungen, Sozialversicherungsbeiträge sowie die gesamte Lohn- und Versicherungsverwaltung.
Faktoren, die den Stundenlohn beeinflussen
- Berufserfahrung und Dauer der Tätigkeit (höhere Löhne bei längerer Praxis)
- Zusatzqualifikationen wie Fortbildungen in Spezialreinigung oder im Umgang mit speziellen Materialien
- Regionale Unterschiede (Städte sind meist teurer als ländliche Gebiete)
- Komplexität und Umfang der Aufgaben (z. B. Umgang mit Haustieren, große Fensterflächen)
- Leistungen der Agentur (höherer Preis aufgrund Übernahme aller Arbeitgeberpflichten)
Monatliche Kosten bei wöchentlicher Reinigung
Für eine wöchentliche Haushaltshilfe (ca. 2–3 Stunden pro Woche) ergeben sich folgende durchschnittliche Kosten pro Monat:
- Private Anstellung:CHF 200 bis 400 (bei CHF 25–35/Stunde, 8–12 Stunden monatlich)
- Über eine Reinigungsagentur:CHF 250 bis 500 (bei mindestens CHF 41/Stunde, 8–12 Stunden monatlich)
Die exakten Kosten variieren je nach Einsatzdauer, Stundensatz, zusätzlichen Leistungen und regionalen Besonderheiten.
Gesetzliche und administrative Anforderungen für Privathaushalte als Arbeitgeber
Mindestlöhne und rechtliche Vorgaben
In der Schweiz gibt es keinen landesweiten Mindestlohn für Hausangestellte. Viele Kantone legen jedoch eigene Mindestlöhne fest, meist zwischen CHF 19.20 und CHF 23.– pro Stunde (ohne Zuschläge; Stand 2023, mit steigender Tendenz). Die Einhaltung der kantonalen Mindestlohnvorgaben ist verbindlich und Verstöße können mit Bussen geahndet werden.
Lohnabgaben und zusätzliche Arbeitgeberkosten
Bei offizieller Anstellung einer Reinigungskraft fallen folgende Pflichten an:
- Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, EO, ALV):Diese sind ab dem ersten Arbeitsverhältnis verpflichtend.
- Unfallversicherung:Muss für angestellte Putzkräfte abgeschlossen werden.
- Ferienzuschlag (in der Regel 8,33 % für vier Ferienwochen)
- Feiertagsentschädigung (sofern nicht bereits im Lohn enthalten)
- Gegebenenfalls Quellensteuer (bei ausländischen Angestellten ohne Niederlassungsbewilligung C)
Diese Kosten führen dazu, dass der tatsächlich zu zahlende Betrag etwas über dem Bruttostundenlohn liegt.
Wichtige administrative Schritte
- Anmeldung der Putzkraft bei der kantonalen Ausgleichskasse
- Regelmäßige Lohnabrechnung (inklusive Ferien- und Sozialabgaben)
- Empfehlung eines schriftlichen Arbeitsvertrags, der Lohn, Aufgaben, Arbeitszeiten, Ferien und Kündigungsfristen regelt
- Nutzung eines vereinfachten Abrechnungsverfahrens für AHV und Quellensteuer möglich
Unterschiede zwischen privater Anstellung und Agentur-Service
Überblick über Vorteile und Überlegungen
- Private Anstellung (CHF 25–35/h):
- Günstigerer Stundensatz
- Eigenverantwortung für Lohnabrechnung, Sozialversicherung und Verträge
- Höherer administrativer Aufwand und Verantwortung für korrekte Durchführung
- Agentur (ab CHF 41/h):
- Höhere Kosten
- Übernahme von Administration und Versicherungen
- Rechtliche Sicherheit bezüglich Arbeitsrecht
- Ersatz bei Ausfall ist meist geregelt
Für Haushalte ohne Zeit oder Kenntnisse im Arbeitsrecht kann eine Agentur eine Lösung sein, um den administrativen Aufwand zu reduzieren.
Hinweise zur Auswahl und Anstellung einer Putzkraft
- Referenzen, Erfahrung und fachliche Qualifikationen prüfen
- Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, bietet aber beiden Parteien Rechtssicherheit
- Monatliche Lohnabrechnung sollte korrekt erfolgen
- Anmeldung bei zuständigen Behörden (z. B. AHV) ist wichtig
Hinweis: Die Beschäftigung ohne Anmeldung und Sozialversicherungsbeiträge („schwarz“) ist gesetzlich verboten und kann 2025 zu Bussen, Nachforderungen sowie fehlendem Versicherungsschutz führen.
Besondere Fälle und Zusatzleistungen
In bestimmten Situationen – beispielsweise bei Spezialreinigungen nach Bauarbeiten, Umzügen oder der Reinigung empfindlicher Oberflächen – kann der verlangte Stundensatz über CHF 35 liegen. Viele Agenturen bieten individuelle Pakete und zusätzliche Services an.
Preise für Putzkräfte im Privathaushalt in der Schweiz
Im Jahr 2025 liegen die üblichen Stundensätze für privat angestellte Putzkräfte meist zwischen CHF 25 und CHF 35. Die selbstständige Übernahme von Anmeldung und Verwaltung führt in der Regel zu geringeren Kosten, bringt jedoch mehr Verpflichtungen mit sich. Professionelle Reinigungsagenturen bieten Komplettleistungen ab CHF 41 pro Stunde an und übernehmen alle administrativen und rechtlichen Aufgaben. Ein sorgfältiges Auswahlverfahren, ordnungsgemäße Anmeldung und ein klarer schriftlicher Vertrag fördern eine faire und zufriedenstellende Zusammenarbeit.
Quellen
- https://sentivo.ch/beitrag/stundenlohn-putzfrau-schweiz/
- https://www.klara.ch/blog/klara-home/hausangestellte-einstellen-checkliste
- https://hausfeen.ch/```
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